Lese mehr über die Projects Abroad Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für all unsere Projekte und Praktika im Ausland gelten.
Indem Sie Ihren Antrag auf Mitgliedschaft bei Projects Abroad einreichen, akzeptieren Sie (der „Teilnehmer“) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen eine rechtliche Vereinbarung mit Projects Abroad (UK) Ltd („Projects Abroad“, „wir“, „uns“, „unsere“) ein “, eingetragene Nummer 02478906 und eingetragener Sitz in Telecom House, 125-135 Preston Road, Brighton, East Sussex, BN1 6AF, UK.
Arbeitszeiten und Flexibilität
1. Beide Seiten sollten bei Bedarf bei der Einteilung der Arbeitszeit eine gewisse Flexibilität im Rahmen der Ausführungen unter 2 und 3 (siehe unten) an den Tag legen.
2. Bei der Teilnahme an einem Projects Abroad-Projekt entspricht die wöchentliche Arbeitszeit den ortsüblichen Schul- bzw. Büro-Zeiten des jeweiligen Projektlandes. Arbeitzeiten variieren je nach Land, Projekt und Einrichtung. Die Arbeitszeit verteilt sich zumeist auf 5 Tage, maximal jedoch 6 Tage pro Woche und sollte 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
3. Für je 12 Arbeitswochen stehen Ihnen 2 Wochen Urlaub zu. Es steht Ihnen frei, diesen Urlaub für jeden Zeitraum von 12 Wochen Ihrer Teilnahme zu nutzen. Wir empfehlen dringend, den Urlaub für das Ende der Teilnahme einzuplanen. Bei einer Teilnahmedauer von weniger als 12 Arbeitswochen besteht kein Urlaubsanspruch.
Unterkunft und Verpflegung
4. Projects Abroad ist für die Dauer Ihrer Programmteilnahme verantwortlich für Ihre Unterkunft und Verpflegung.
5. Sollten Sie sich für die Dauer Ihres Urlaubs für die Unterkunft entscheiden, die von Projects Abroad organisiert wurde, so entstehen Ihnen für Unterkunft und Verpflegung in dieser Zeit keine zusätzlichen Kosten. Sollten Sie anderweitig länger in Ihrer Unterkunft bleiben wollen, werden zusätzliche Kosten nicht von Projects Abroad übernommen.
6. Sollten Sie den Urlaub über die dem Programmzeitraum entsprechende Dauer verlängern wollen und uns ausreichend im Voraus darüber informieren, so können wir in dies in der Regel arrangieren. Projects Abroad ist jedoch nicht für Ihre Verpflegung, Unterkunft und Versicherung für den Zeitraum des zusätzlichen Urlaubs verantwortlich.
7. Um Ihre Unterbringung vor Ort während der Programmteilnahme zu gewährleisten, muss Projects Abroad die Genehmigung der örtlichen Polizeidienststelle bzw. Immigrationsbehörde einholen und Sie registrieren lassen. Eine Bedingung für die Genehmigung ist, dass Sie keine Gäste, einheimisch oder aus dem Ausland, ohne vorherige Zustimmung der entsprechenden Behörde zur Übernachtung in Ihre Unterkunft einladen. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung zieht disziplinarische Konsequenzen nach sich, die im Abschnitt „Beschwerden und Disziplinarmaßnahmen“ weiter ausgeführt sind.
Versicherung
8. Für das Antreten deines Projektes oder Praktikas ist eine angemessene Reise- und Krankenversicherung erforderlich. Deine Versicherungen müssen während deiner gesamten Projekt-Dauer inklusive der Reisedaten über gültig sein. Abgedeckt muss sein: Der Rücktransport in dein Heimatland im Falle eines Notfalls, Notfall-Behandlungen im Reiseland, persönliche Umfälle, persönliche Haftpflicht und der Verlust deines Gepäcks.
Beschwerden und Disziplinarmaßnahmen
9. Projects Abroad bemüht sich, flexibel, hilfsbereit und freundlich zu sein. Insbesondere versuchen wir zu helfen, wenn trotz Ihrer Bemühungen am Arbeitsplatz Schwierigkeiten auftreten. Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, so müssen gewisse Formalitäten eingehalten werden, hinsichtlich Beschwerden (von Ihrer Seite) als auch Disziplinarmaßnahmen (von unserer Seite). Das entsprechende Verfahren wird in den folgenden Abschnitten 10 bis 12 weiter ausgeführt.
10. Bei Beschwerden und Problemen, die bei der Organisation Ihrer Reise vor Ihrer Abreise auftreten, kontaktieren Sie bitte unsere Hauptgeschäftstelle unter +44 (0)1273 007230 zu den Bürozeiten in Großbritannien. Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihrem Anliegen befassen, sei es ein Problem mit unseren Kollegen des Verwaltungsteams oder mit den zuständigen Freiwilligen-Betreuern. Bitte bedenken Sie bei Problemen im Projektland, dass sie sich für ein Programm entschieden haben, das von Ihnen eine gewisse Kooperationsbereitschaft und Selbstständigkeit verlangt. Ein Problem mit Ihrer Arbeit sollten Sie zunächst versuchen, mit dem Ansprechpartner im Projekt zu lösen. Wenn das nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an den Country Director, den Hauptverantwortlichen von Projects Abroad im Projektland. Probleme mit Ihrer Unterkunft teilen Sie bitte als erstes dem Country Director mit. Jede Beschwerde und jedes Problem wird von unserem Büro im Projektland aufgenommen. Unsere Mitarbeiter/innen versuchen dann, individuell vor Ort eine Lösung zu finden. Sollten Sie weiterhin unzufrieden sein, können Sie uns in unserer Hauptgeschäftsstelle unter +44 (0)1273 007230 kontaktieren.
11. Projects Abroad wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine Disziplinarangelegenheit zu klären, bevor es zur Eskalation kommt. Wir behalten uns das Recht vor, in angebrachter Weise einzuschreiten, wenn es sich um Verhalten handelt, das als Beleidigung für den/die Gastgeber/inen, Schüler/innen, Lehrerkolleg/innen, Projektmanager/innen oder Arbeitskolleg/innen aufzufassen ist. Dies ist der Fall bei Fehlverhalten wie unverschämtem Verhalten, Trunkenheit, unentschuldigter Abwesenheit am Arbeitsplatz oder Entfernung von diesem bzw. Arbeitsverweigerung ohne Angabe vernünftiger Gründe.
12. Über ein Disziplinarproblem werden Sie schriftlich informiert, entweder am Arbeitsplatz, oder, sollten Sie dort nicht erreichbar sein, durch einen Brief an die Adresse Ihrer Unterkunft. Sollte das Problem nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen (bzw. in dringenden Fällen in kürzerer Zeit) gelöst sein, erfolgt die Zusendung eines weiteren Briefes. In diesem würde darauf hingewiesen, dass es, sobald Projects Abroad die entsprechenden Arrangements treffen kann, zu Ihrer Ausreise käme, wenn das Problem nicht zur vollsten Zufriedenheit von Projects Abroad innerhalb von 5 weiteren Arbeitstagen (oder, wenn dringend, innerhalb einer kürzeren Frist) gelöst würde. Sollten Sie sich über den im Brief genannten Zeitpunkt hinaus in Ihrem Reisezielland aufhalten wollen, so wäre Projects Abroad nicht länger verantwortlich für Ihre Unterbringung, Verpflegung, Versicherung oder Ihre Reisearrangements. Während eines Disziplinarverfahrens liegt es im Ermessen von Projects Abroad, Sie von der Arbeit zu suspendieren. Während Ihrer gesamten Programmteilnahme sind Sie Projects Abroad und seinen Vertretern und Organisatoren vor Ort verantwortlich.
13. Sollte Projects Abroad feststellen, dass Differenzen zwischen Ihrer Gastfamilie und Ihnen ein akzeptables Maß überschreiten und einen Wechsel der Gastfamilie für nötig befinden, kann es für kurze Zeit zur Unterbringung in einem Hostel kommen. Die Kosten für diese Unterkunft trägt Projects Abroad. Sollte Verpflegung nicht von der Unterkunft gestellt werden, so wird Projects Abroad Sie mit den notwendigen finanziellen Mitteln für eine Selbstverpflegung ausstatten.
Änderungen, Reiserücktritt und Reiseverkürzung
14. Benachrichtigungen über Reiseänderungen oder -stornierung können zunächst bei unseren Geschäftsstellen in Großbritannien oder Deutschland telefonisch erfolgen, müssen jedoch schriftlich bestätigt werden. Das Datum des Telefonanrufs bezüglich der Änderung von Reisedaten kann nur berücksichtigt werden, wenn innerhalb von 2 Arbeitstagen eine schriftliche Bestätigung des Sachverhalts vorliegt. Für Änderungen von Flug- und Bustickets können Sie sich in unseren Geschäftsstellen vor Ort beraten lassen. Jegliche Umbuchung Ihrer Tickets liegt allerdings nicht in der Verantwortlichkeit unserer Mitarbeiter/innen vor Ort.
15. Verlängerungen, wenn sich dabei weder Zielland noch Projekt ändern, werden auf Grundlage des Preises für eine „weitere Woche“ berechnet, der zur Zeit der Anfrage auf Verlängerung auf der Website unter „Kosten“ veranschlagt ist. Für diese Änderung erheben wir keine Verwaltungsgebühr, sofern keine weiteren Änderungen durchgeführt werden sollen.
16. Ein „Monat“ bezeichnet bei allen Projekten und Programmen von Projects Abroad einen Kalendermonat.
17. Wenn Sie länger als geplant in Ihrem Projekt bleiben wollen, werden wir Ihnen pro Tag einen zusätzlichen Betrag für Verpflegung, Unterbringung und Betreuung in Rechnung stellen. Für den aktuellen Tagessatz beziehen Sie sich bitte auf die Seite „Anmeldung“ auf unserer Website.
18. Wir erlauben eine kostenlose Änderung Ihres Reiseziels, Projekts oder Ihrer Dauer. Für jede weitere Änderung berechnen wir € 85,- zuzüglich der uns entstehenden Kosten.
19. Die Höhe anfallender Gebühren für eine Reisestornierung oder einen Reiseabbruch ist davon abhängig, wie früh vor Ihrem angegebenen Abreisetermin wir schriftlich von Ihrer Stornierung/ Ihrem Reiseabbruch in Kenntnis gesetzt wurden. Ihr angegebener Abreisetermin entspricht entweder dem Datum, welches Sie bei Ihrer Anmeldung als „bevorzugter Abreisetermin“ angegeben haben oder einem nachträglich vereinbarten Termin. Relevant für die Stornierung ist der frühere dieser Termine. Sofern bei der Anmeldung nur ein Abreisemonat und -jahr angegeben wurde, so gilt aus administrativen Gründen der 1. Tag dieses Monats als angegebener Abreisetermin.
a) Benachrichtigung 3 Monate oder länger vor Abreisedatum: Ihre Anzahlung wird nicht von Projects Abroad zurückerstatttet
b) Benachrichtigung 2 bis 3 Monate vor Abreisedatum: 2/3 der Gesamtkosten
c) Benachrichtigung 1 bis 2 Monate vor Abreisedatum: 1/3 der Gesamtkosten
d) Benachrichtigung weniger als einen Monat vor Abreise: keine Kostenerstattung
Eine Anzahlung, die später als 3 Monate vor dem ursprünglichen Abreisetermin (wie oben definiert) bei uns eingeht, kann nicht rückerstattet werden.
Ausnahmen von dieser Regelung liegen ganz im Ermessen von Projects Abroad und müssen zum Zeitpunkt der Verschiebung oder Stornierung der Teilnahme schriftlich vereinbart werden.
Sollte dein Projekt auf Grund von COVID-19 abgesagt werden und du hast am oder nach dem 21. August 2020 gebucht, garantieren wir dir eine vollständige Rückerstattung. Lies mehr über unsere risikofreien Rückerstattungs-richtlinien.
20. Nach Beginn Ihrer Programmteilnahme liegen sämtliche von Ihnen gewünschten Änderungen im Ermessen von Projects Abroad. Sie sollten Projects Abroad mindestens 14 Tage im Voraus von geplanten Reiseänderungen in Kenntnis setzen.
21. Sollten Sie Ihre Programmteilnahme aus Gründen verkürzen wollen, die nicht aus einem Bruch des Vertragsverhältnisses unsererseits resultieren, so können keine Kosten rückerstattet werden. Alle zusätzlich anfallenden Kosten, die Sie als Anspruch von der Versicherung einfordern könnten, müssen zunächst von Ihnen getragen werden, einschließlich der Kosten, die für die Heimreise anfallen. Es liegt im Ermessen von Projects Abroad, aus Kulanzgründen eine Erstattung zu erwägen (aus etwaigen verkürzungsbedingten Einsparungen unsererseits, wie Ihrer nicht in Anspruch genommenen Verpflegung oder Unterbringung). Wir behalten uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von Ihnen zu erheben.
22. Schließt ein Programm die Arbeit in zwei oder mehr Zielländern ein, wird dieses Programm als eine Einheit betrachtet. Die Abschnitte 14 bis 21 finden Anwendung. Das Programm wird in rechtlicher Hinsicht so behandelt, als ob es sich nur um ein Reiseziel handelte.
23. Der gesamte Teilnahmebetrag ist drei Monate vor Abreisedatum zu zahlen. Hiermit ist dasjenige Datum gemeint, welches Sie ursprünglich bei Ihrer Anmeldung angegeben hatten bzw. welches zwischen Ihnen und Projects Abroad aus etwaigen Gründen nachträglich schriftlich vereinbart wurde. Ausnahmen dieser Regelung stellen Änderungsgebühren und zusätzliche Zahlungen dar, die sich aus Änderungen der ursprünglich festgelegten Vereinbarungen Ihrerseits ergeben, wenn Sie sich kurzfristiger als drei Monate vor Abreisedatum angemeldet haben. Im letzteren Falle sind die Gesamtkosten sofort fällig. Sollten Sie nicht unter diese Ausnahmeregelung fallen und nicht alle Kosten bei Fälligkeit zahlen, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Gebühr in Rechnung zu stellen, welche mindestens 125 EUR beträgt. Die Gebühr erhöht sich, je später die Zahlung erfolgt; ohne Verzicht auf das Recht, den Vertrag wegen Nichtzahlung zu kündigen.
Haftung
24. Beachten Sie bitte, dass Ihre Anmeldung bei Projects Abroad auf der Grundlage erfolgt, dass Sie als Programmteilnehmer/in auf eigene Gefahr hin am Programm teilnehmen. Projects Abroad ist nicht verantwortlich für Fehlverhalten oder Unterlassungen von Seiten derer, die zum Programm beitragen, über die wir jedoch keine direkte Kontrolle ausüben, wie z.B. Beschäftigte von Fluglinien, Transportunternehmen etc. Wir haften darüber hinaus nicht für den Verlust von Eigentum oder für anfallende Kosten, die sich durch Kriege, Aufstände, Streiks, Terroranschläge, Naturkatastrophen oder den Bankrott (o.ä.) nicht mit uns in Verbindung stehender Dritter ergeben. Projects Abroad haftet nicht für Verletzungen, Schäden, den Verlust von Eigentum, für Unfälle, Verzögerungen oder andere Unregelmäßigkeiten, die durch den Defekt eines nicht zu Projects Abroad gehörigen Fahrzeugs oder anderen Ausrüstungsgegenstands oder durch Versäumnis oder Fehlverhalten einer Firma oder jedweder Person, die Dienste ausführt, jedoch nicht zu den Mitarbeitern von Projects Abroad zählt, verursacht werden.
25. Einige Kurse, Touren und andere Aktivitäten werden von selbstständigen Drittparteien angeboten. Bitte beachten Sie, dass Projects Abroad eben genannte Kurse, Touren und andere Aktivitäten durchaus für Sie buchen kann, Projects Abroad jedoch keine Agentur oder kein Vertreter dieser Drittparteien ist und deshalb keine Haftung für diese oder deren Aktivitäten übernehmen kann.
26. Projects Abroad wird Ihnen angemessene Hilfestellung bei der Beschaffung oder Verlängerung von Visa und Arbeitsgenehmigungen leisten, sofern diese benötigt werden. Bei Visa und Arbeitsgenehmigungen handelt es sich jedoch um Vereinbarungen zwischen Privatpersonen und den jeweiligen Ländern und Behörden, die somit außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
27. Bitte beachten Sie, dass die Erteilung von Visa und Registrierung für alle Freiwilligen, soweit im Einzelfall notwendig, nur auf der Grundlage erfolgt, dass es sich bei der jeweils ausgeübten Tätigkeit um eine freiwillige handelt. Die Annahme bezahlter Arbeit während der Teilnahme an einem Projects Abroad – Programm ist nicht erlaubt. Sollten die relevanten Behörden von illegaler Arbeit erfahren, so werden sie diesem Vergehen entsprechenden Maßnahmen gegen Sie ergreifen. Fehlverhalten dieser Art wäre darüber hinaus ein Disziplinarverstoß im Sinne der Abschnitte 10 und 12 und hätte die in diesen Abschnitten ausgeführten Konsequenzen.
28. Alle Dienstleistungen und Unterkünfte unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem sie angeboten werden. Projects Abroad behält sich das Recht vor, Änderungen im vereinbarten Programmplan vorzunehmen, sollten die aktuellen Bedingungen dies angebracht erscheinen lassen, oder aber sollte Projects Abroad dies im Interesse des Komforts, Wohlbefindens und der Sicherheit des/der Freiwilligen für nötig befinden. Projects Abroad behält sich darüber hinaus das Recht vor, jedes beworbene Programm aus gegebenem Anlass auszusetzen, ohne dafür rechtlich belangt zu werden.
29. Sollte Projects Abroad vom zuständigen Außenministerium geraten werden, auf die Entsendung Freiwilliger in ein bestimmtes Gebiet zu verzichten, oder in einem Land tätige Freiwillige von dort abzuziehen, so wird Projects Abroad Ihre Teilnahme an einem dem ursprünglich vereinbarten weitgehend entsprechenden Programm am nächstgelegenen adäquaten Ort organisieren. Diese Regelung beschränkt keinesfalls unsere im Abschnitt 24 ausgeführten Ansprüche.
30. Projects Abroad behält sich vor, eine/n Freiwillige/n abzulehnen oder aus einem Programm zurückzuziehen, wenn diese Maßnahme vom entsprechenden verantwortlichen Vertreter von Projects Abroad als im Interesse von Gesundheit und Sicherheit aller involvierter Personen oder für das allgemeine Gelingen eines Programms bzw. im Interesse eines/r einzelnen Programmteilnehmers/in als notwendig angesehen wird. Tritt ein derartiger Fall ein, haftet Projects Abroad nicht für eventuell anfallende Stornierungsgebühren oder andere durch diese Maßnahme anfallende Kosten.
31. Wir bieten gelegentlich Werbeaktionen und Rabatte an. Ein Rabatt kann nicht in Verbindung mit anderen Verkaufsrabatten oder Aktionsangeboten verwendet werden und hat auch keinen Bareinlösewert.
32. Alle in Projects Abroad – Programmen enthaltenen Daten, Fahr- und Flugpläne, Programmdetails und Kosten werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und basieren auf Informationen, die uns zu einem bestimmten Zeitpunkt zugänglich und zu diesem Zeitpunkt gültig sind. Durch bestimmte Umstände können diese Informationen jedoch Änderungen erfahren, die nicht in jedem Fall in unserem Einflussbereich liegen. Ist es Projects Abroad nicht möglich, Ihnen die Teilnahme an einem passenden anderen Programm zu ermöglichen, so wird Projects Abroad Ihnen die Teilnahme an einem Programm anderer Art anbieten. Die Differenz zwischen den Kosten für das Ausweichprojekt und den Kosten für die Teilnahme am ursprünglich vereinbarten Programm wird Ihnen von Projects Abroad erstattet.
33. Geltendes Recht – Der Vertrag zwischen Projects Abroad und dem/der Programmteilnehmer/in basiert auf Englischem Recht. Die Beilegung eventuell aus dem Vertrag oder in Verbindung mit dem Vertrag entstehender Streitigkeiten fällt ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich englischer und walisischer Gerichte.
34. Projects Abroad Ltd teilt die Informationen aus dem Anmeldeformular mit seinen Partnern, Niederlassungen und Tochtergesellschaften weltweit. Diese Informationen werden jedoch nicht für Marketing oder Werbezwecke verwendet und niemals verkauft, vermietet oder an andere Unternehmen weitergegeben.
Letzte Änderung: 14.10.2021
Unsere Akkreditierung
















